Die Preise für den Paketversand hängen je nach Lieferdienst vom Gewicht oder Gurtmaß ab. Sie sind innerhalb von Deutschland unabhängig vom Zielort. Das ist zumindest ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn die Zustellungskosten können sich vom Standardpreis dann unterscheiden, wenn der Paketdienst einen Inselzuschlag verlangt.
Der Begriff Inselzuschlag
Der Inselzuschlag ist ein Aufpreis, den Kunden bezahlen müssen, um eine Lieferung auf eine Insel zu verschicken. Das bedeutet, zusätzlich zu den eigentlichen Portokosten wird ein weiterer Portobetrag fällig. Bei diesem handelt es sich in der Regel um eine Pauschale, teilweise ist der Zuschlag auch nach Gewicht oder Größe gestaffelt.
Das zusätzliche Entgelt ist nicht nur in Deutschland fällig. Auch für Inseln und andere abgelegene Gebiete im Ausland verlangen Paketdienstleister einen Zuschlag. Neben Inseln fallen darunter auch Orte im Gebirge, sehr dünn besiedelte Gebiete oder schwer zugängliche Regionen.
Warum es den Inselzuschlag gibt
Der Versand von Briefen, Päckchen und Paketen sowie größerer Fracht auf eine Insel unterscheidet sich in einigen Punkten deutlich von dem zu einer Lieferadresse auf dem Festland. Denn die übliche Logistikkette ist unterbrochen. Ein Lkw mit Paketen kann im wahrsten Sinne des Wortes nicht über das Wasser fahren. Daher müssen Lieferungen auf Inseln umgeschlagen und auf Fährschiffe verfrachtet werden. Zu den für Land- und Schienenfahrzeuge nicht erreichbaren Lieferorten in Deutschland zählen:
- die Ostfriesischen Inseln (Baltrum, Borkum, Juist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog, Wangerooge),
- die Nordfriesischen Inseln (Amrum, Föhr, Nordstrand, Pellworm, Sylt, die meisten Halligen),
- Helgoland,
- Neuwerk,
- Hiddensee,
- vereinzelte Adressen auf Inseln in Binnenseen wie dem Chiemsee.
Die Ostseeinseln Fehmarn, Poel, Rügen, Usedom und Zingst sind dagegen an das Schienen- und Straßennetz angeschlossen. Ein Aufschlag ist daher üblicherweise nicht erforderlich.
Achtung: Die Nordseeinsel Sylt ist eigentlich über den Hindenburgdamm erreichbar. Da aber ein Umladen auf den Zug erforderlich ist, erheben die Anbieter eine Zusatzgebühr.
Beim Verladen auf Fährschiffe oder in kleine Flugzeuge kommt es nicht nur zu Verzögerungen, sondern es entstehen den Paketdiensten zusätzliche Kosten. Daher berechnen Sie für die Lieferung auf Inseln Zuschläge. Dieser Inselzuschlag beinhaltet die Kosten für das Verladen und die Überfahrt bzw. den Flug.
Wer erhebt Inselzuschläge?
Stand Frühjahr 2019 erheben die Paketdienste DPD, GLS, UPS und Fedex für Päckchen und Pakete einen Inselzuschlag. Das Entgelt ist teilweise vom Gewicht abhängig, teilweise handelt es sich um eine Pauschale. Hermes und DHL verzichten derzeit auf zusätzliche Gebühren für eine Zustellung auf die deutschen Inseln.
Inselzuschlag: Welche Alternativen gibt es?
Wer ein Paket auf eine Insel schicken möchte, steht vor einem Problem. Bietet sein Dienstleister keine zuschlagsfreie Lieferung an, wird es teuer. Da am Umladen kein Weg vorbeiführt, müssen Versender die Mehrkosten einkalkulieren. Dadurch verteuert sich die Abwicklung. Die Folge: Sofern die Portopreise bereits im Warenwert einkalkuliert sind, macht der Absender ein Verlust oder muss den Zuschlag an die Kunden weiterreichen.
Es gibt jedoch je nach Zielort möglicherweise Alternativen. In einigen Fällen ist es möglich, die Lieferungen bis zur letzten Filiale des Transporteurs auf dem Festland zu senden und den Kunden abholen zu lassen. Das spart Kosten, ist aber aufwendiger. Für einige Kunden kann das jedoch eine attraktive Lösung sein. Eine weitere Alternative ist eine Zustellung in Packstationen, die in der Nähe des Festlandhafens stehen.
Ein Problem bleibt jedoch: Die letzte Strecke zwischen Festland und Insel ist zu überbrücken. Ist dies nicht per Straßen- oder Schienenverbindung möglich, entsteht ein größerer Aufwand, der entweder beim Kunden oder beim Versender anfällt. Diesen Mehraufwand lassen sich die meisten Unternehmen durch den Inselaufschlag vergüten.