Üblicherweise passen Waren in Kartons, auf Paletten oder in Container. Doch mitunter reicht dieser Platz nicht aus. Denn es gibt Transportgüter, deren Abmessungen oder Gewicht deutlich zu groß sind. In solchen Fällen ist ein Großraumtransport bzw. Schwertransport erforderlich. Teile von Windkraftanlagen, riesige Rohre, übergroße Maschinen oder Fahrzeuge, extrem schwere Baukomponenten - all das sind Güter, die besondere Herausforderung an den Transport stellen.
Solche Spezialtransporte sind eine logistische Herausforderung, deren Umsetzung mitunter einer planerischen Meisterleistung gleicht. Details wie Brückenhöhen, Straßenbreiten, Kreuzungsradien, Belastungsgrenzen und darüber hinaus der Verkehrsfluss sind zwingend zu beachten. Es gibt entsprechend viele Regelungen, in welcher Art diese Fahrten durchzuführen sind. Häufig finden diese nachts statt und beinhalten eine Streckenführung zum Ziel, die große Umwege enthält. Hinzu kommt das Erfordernis, besondere Zugmaschinen und Absicherungen zu organisieren.
Spezialtransporte sind eine enorme Herausforderung, deren Planung bereits Monate zuvor beginnt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Arten von Spezialtransporten es gibt und welche rechtlichen Regelungen gelten.
Spezialtransporte: vier verschiedene Arten
Spezialtransport ist ein allgemeiner Überbegriff. Obwohl diese auch für andere Transportwege vorkommen, finden die meisten davon auf der Straße statt. In der Bundesrepublik sind nach Straßenverkehrsordnung vier verschiedene Arten von diesen besonderen Transportarten zu unterscheiden. Dazu zählen:
- Großraumtransport: Um einen solchen Spezialtransport handelt es sich, wenn das Gut breiter als üblich ist. Das heißt: Die Abmessungen in der Breite entsprechend nicht den typischen, zugelassenen Maßen. Das können zum Beispiel Bauteile, Rohre oder Maschinen sein.
- Schwertransport: In diesem Fall handelt es sich um ein Transportgut, das ein übergroßes Gewicht hat. Häufig sind dies besonders schwere Bauteile, Maschinen oder fertige Gebäudeteile.
- Großraum- und Schwertransport: Dieser Begriff bezeichnet einen Transport von Gütern, die sowohl breiter als auch schwerer als üblich sind. Typische Beispiele sind Brückenteile.
- Langtransport: Sobald ein zu transportierendes Gut die Länge von 20 Metern überschreitet, handelt es sich um einen Langtransport. Typische Waren sind Windkraftrotorblätter, Rohre oder Bauteile für Masten.
In der Straßenverkehrsordnung sind außerdem die maximal zulässigen Maße bzw. Gewichte für Fahrzeuge samt Anhänger festgelegt. Demnach darf ein Lkw 2,55 Meter breit, 4 Meter hoch und 16,50 Meter, mit Anhänger 18,75 Meter lang sein. Bei herausragender Ladung darf die Gesamtlänge nicht 22,75 Metern überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht ist von der Anzahl der Achsen abhängig. In der Regel beträgt dieses maximal 40 Tonnen. Ausnahmen können Gigaliner sein. Überschreitet ein Transportzug diese Angaben, handelt es sich um einen Spezialtransport.
Hinzu kommt, dass die Straßen in der Regel maximal 7,50 Meter breit sind, bei Autobahnen können es bei zwei Streifen 10 Meter, bei drei 13,75 Meter sein. Brücken sind üblicherweise maximal 4,20 Meter hoch und der Asphalt ist in der Regel auf eine Belastung von rund 19 Tonnen pro Achse ausgerichtet. Daher sind Transporte, die über die Normmaße hinausgehen, nicht ohne Weiteres durchführbar.
Es handelt sich dann um Spezialtransporte, die einer besonderen Genehmigung bedürfen. Fehlt diese, droht ein teures Bußgeld. Daher bieten in der Mehrzahl spezialisierte Unternehmen diese Fahrten an,
Erforderliche Genehmigungen für Spezialtransporte
Es gibt mehrere Genehmigungsstufen für Spezialtransporte. Die einfachste Möglichkeit ist eine Genehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem Fall muss das Fahrzeug selbst den typischen Maßen entsprechen. Lediglich das Transportgut darf die erlaubten Abmessungen bzw. das Gewicht überschreiten. Sobald das Zugfahrzeug bzw. der Auflieger/Hänger oder beides die erlaubten Standards übertrifft, muss das Unternehmen außerdem eine Genehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einholen. Die Zulassung dieser Anliegen ist von verschiedenen Aspekten abhängig und liegt je nach Region in der Hand unterschiedlicher Behörden.
Erlaubnis der Straßennutzung
Beide Genehmigungen betreffen jedoch nur das Fahrzeug und die Ladung. Darüber hinaus ist eine Ausnahmeerlaubnis für den gewünschten Weg auf den Straßen gemäß § 29 der StVO einzuholen. Zuständig ist wiederum eine Behörde, meistens liegt diese Entscheidungsbefugnis beim jeweiligen kommunalen Ordnungsamt. Damit ist auch klar: Ein Spezialtransport über mehrere Kommunen ist allein beim Einholen der Genehmigungen mit einem immensen Aufwand verbunden.
Beim jeweiligen Antrag muss das Unternehmen über einige Punkte der Sonderfahrt Auskunft geben. Dazu zählen insbesondere:
- Lieferant der Güter,
- Empfänger der Güter,
- Angaben zum Fahrzeug und den Gütern
- Abmessungen des Transportgutes,
- Gewicht des Transportgutes,
- Achslast und Achsabstände sowie Räderzahl,
- Genaue Beschreibung der Route.
Anhand dieser Angaben oder weitere eingeholter Auskünfte entscheidet die Behörde über die Durchführbarkeit der Route und der Fahrt. Ggf. kann es noch zu Änderungen der geplanten Route kommen. Ist die Genehmigung einmalig oder für einen bestimmten Zeitraum erteilt, gilt diese nur für das angemeldete Fahrzeug. Hat dieses zum Beispiel einen Defekt, ist eine erneute Genehmigung erforderlich.
Fahrzeiten und Sperrzeiten
Eng verbunden mit der Genehmigung sind die Fahrzeiten. Die zuständigen Stellen geben diese vor. In der Regel sind nur Fahrzeiten zwischen Montag ab 9 Uhr bis Freitag um 15 Uhr erlaubt. Wenn der Spezialtransport den Verkehr übermäßig behindert, sind Nachtfahrten möglich und typisch. Darüber hinaus kann es Ausnahmegenehmigungen geben. Allerdings gelten die anderen Zeiten als Sperrzeiten. Das betrifft insbesondere Wochenenden sowie in Ferienzeiten Autobahnen. Auch Großveranstaltungen wie Messen können zu Sperrzeiten auf bestimmten Straßenabschnitten führen. Sogar ein erhöhtes Verkehrsaufkommen durch Pendler am Morgen und Abend kann Spezialtransporte zu dieser Zeit verhindern.
Begleitung
Je nach Genehmigung begleitet die Polizei oder ein Fahrzeug mit Wechselblinklicht den Spezialtransport. Das dient nicht nur der Absicherung der Fahrt, sondern regelt zum Beispiel den Verkehrsfluss. So kann ein Fahrzeug mit Blinklicht zusätzlich ein Verkehrsschild wie zum Beispiel ein Überholverbot anzeigen.
Strafen
Hält sich ein Unternehmen nicht an Auflagen oder die Details der Genehmigung, drohen Bußgelder als Strafe. Darüber hinaus ist auch der Fahrer in Verantwortung. Verstößt er gegen die Auflagen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Punkten in Flensburg rechnen.